Ihr Weg zu einer Rehabilitation bei uns
Sie können die passende Rehaklinik selbst bestimmen. Die Rehabilitationsklinik muss die Zulassung zur Behandlung Ihrer Erkrankung haben. Wir können Versicherte aller Rentenversicherungsträger behandeln. Die Kosten übernimmt in jedem Fall Ihre Rentenversicherung. Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) wird über Ihre Klinikärztin oder ihren Klinikarzt und den Sozialdienst im Krankenhaus beantragt. Möchten Sie ein normales Heilverfahren beantragen, wird Sie Ihre Haus-/Fachärztin oder Ihr Haus-/Facharzt für Kardiologie/Psychosomatik unterstützen.
Formulare unter
Reha-Antragsstellung
Für weitere Informationen stehen Ihnen regionale Ansprechstellen Ihrer Rentenversicherung zur Verfügung.
Infos unter
Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen